In Bosnien-Herzegowina variieren die steuerlichen Vorteile je nach Standort des Unternehmens. In der kroatisch-muslimischen Föderation Bosnien-Herzegowinas beispielsweise profitieren Unternehmen von speziellen Steuererleichterungen. Zu diesen gehören:
Eine Reduzierung der Gewinnsteuer um 50 % für Unternehmen, die innerhalb von fünf Jahren mehr als 20 Millionen BAM, mit einem Minimum von 4 Millionen BAM im ersten Jahr, in Produktionsanlagen investieren, vorausgesetzt, die Investitionen erfolgen aus dem Eigenkapital des Unternehmens. Dieser Anreiz gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren.
Eine 30%ige Ermäßigung der Körperschaftssteuer für Unternehmen, die mehr als die Hälfte ihres Gewinns vor Steuern in Produktionsanlagen reinvestieren, finanziert durch Unternehmenseigenkapital.
Doppelte Steuerabzüge bei Lohnkosten für die Einstellung neuer Mitarbeiter, sofern diese länger als 12 Monate beschäftigt werden.